CE-Konformität

Umstellung auf CE-Kennzeichnung

 
CE-Kennzeichnung der RITTAL Schaltschrank-Leergehäuse

Schaltschrank-Leergehäuse werden im Bezug auf die CE Kennzeichnung einer gültigen EU-Richtlinie zugeordnet, nach der sich eine Kennzeichnungspflicht ergibt, der

Niederspannungsrichtlinie

 

2006/95/EG

mit der Grundlage der Typprüfung nach DIN EN 62208 (VDE 0660-511):2005-04

Weitere relevante Richtlinien:

Maschinenrichtlinie

 

2006/42/EG

EMV-Richtlinie

 

2004/108/EG


Aufgrund unterschiedlicher Aspekte hatte Rittal in der Vergangenheit die Schaltschrank-Leergehäuse nicht mit dem CE Kennzeichen versehen, obwohl eingehende Prüfungen nach DIN EN 62208 durchgeführt worden waren, die auch in den Produktunterlagen und anderen Approbationen dokumentiert sind.

Die Kennzeichnung erfolgt nun sukzessive, für alle Gehäuse, die als typgeprüfte Leergehäuse nach DIN EN 62208 für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach DIN EN 60439-1 verwendet werden sollen, im Rahmen von Anpassungen der Typenschilder. Konformitätserklärungen können bei Bedarf auch schon vor der endgültigen Kennzeichnung der Produkte zur Verfügung gestellt werden, da die entsprechenden Prüfungen schon in der Vergangenheit erfolgt sind.

Da die als Grundlage zur Kennzeichnung herangezogene Norm nicht für Gehäuse gilt, die von spezifischen Produktnormen erfasst sind (bspw. Elektronikgehäuse nach IEC 60297 oder Gehäuse für Informationstechnische Einrichtungen), werden nach derzeitigem Stand nur die typischen "Industriegehäuse" für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen gekennzeichnet werden.
   
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