 |
Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um eine Zertifizierung, bei der Hersteller freiwillig positive Produkteigenschaften ihrer Erzeugnisse durch Prüfinstitute bestätigen lassen.
Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung für alle Produkte, die den EU-Richtlinien entsprechen.
Ziel der CE-Kennzeichnung ist in erster Linie der Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Das CE-Zeichen ist ein Verwaltungszeichen, und war zunächst nicht für Verbraucher und Endabnehmer bestimmt. Es war vorgesehen als Hinweis für Marktaufsichtsbehörden, daß die gekennzeichneten Erzeugnisse den Anforderungen der technischen Harmonisierungsrichtlinien - im wesentlichen Sicherheitsanforderungen - entsprechen. Es ist zu verstehen wie ein "Technischer Reisepaß" für bestimmte Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist das Harmonisierungskonzept der Europäischen Kommission und die damit verbundene Aufwertung der Europäischen Normung. Wesentlicher Inhalt ist die gegenseitige Anerkennung bestehender nationaler Vorschriften, Normen und Spezifikationen. Besonders zum Schutz der Verbraucher, wobei Gesundheit, Sicherheit und Umwelt im Vordergrund stehen. |