Kundeninformation zu REACH
Was ist REACH?
Registrierung, Evaluierung, Autorisierung (Freigabe) von Chemikalien steht für eine neues
Chemikalienrecht innerhalb der EU.
Kernaspekte sind:
- Eindeutige Regelung der Registrierung und Zulassung von „Chemikalien“. Alle „Stoffe“ ( Chemikalien ) ab einer Jahrestonne Produktion / Import müssen von den Herstellern / Importeuren registriert werden. Die Registrierung erfolgt ausschließlich bei der Europäischen Chemieagentur ( EchA).
- Umkehr der Beweislast auf den Hersteller von „Chemikalien“.
Der Hersteller hat seine Kunden „aktiv“ über eine Verwendung von „bedenklichen
Stoffen“ im Sinne der REACH zu informieren bzw. Alternativen anzubieten.
Dies bedeutet, dass Rittal durch seine Lieferanten „aktiv“ informiert werden muss
und Rittal dann seine Kunden „aktiv“ zu informieren hat.
- No Data - No Market (keine Registrierung – keine Vermarktung)
Was bedeutet dies für Rittal?
-
Rittal stellt keine Stoffe / Zubereitungen her oder importiert diese von außerhalb der EU.
Ausgenommen hiervon sind Zubereitungen, die Rittal als Händler in Verkehr bringt
(Lackstifte, Lack, Sprays usw.). Zu diesen Zubereitungen sind die jeweiligen
Sicherheitsdatenblätter im Internet zum Download hinterlegt. Wir bitten, die im jeweiligen
Sicherheitsdatenblatt angegebenen Verwendungen mit der von Ihnen vorgesehenen
Verwendung abzugleichen und bei Abweichungen uns umgehend zu informieren.
-
Rittal ist bei der Produktion ausschließlich „ nachgeschalteter Anwender“.
( z.B. Reinigen, Lackieren von Bauteilen ). Dies bedeutet, dass wir verschiedene
Chemikalien für die Herstellung unserer Produkte einsetzen.
Unsere Produkte sind Erzeugnisse und keine Stoffe / Zubereitungen im Sinne der
REACH und setzen auch solche im Rahmen Ihrer Anwendung nicht frei.
Demzufolge sind unsere Produkte nicht registrierungspflichtig.
Was tun Wir?
-
Rittal ist in Kontakt mit den Herstellern von Stoffen / Zubereitungen, um zu
prüfen, ob die Rittal-Anwendung beim Hersteller bekannt ist und die Stoffe
registriert bzw. Zubereitungen registriert werden.(kompl. Registrierung läuft bis 2018 )
-
Rittal hat alle zur Zeit bekannten „besorgniserregenden“ Stoffe (SVHC Liste) in eine
bestehende technische Lieferbedingung (AA-TL-035 „Verbots und Deklarationsliste“)
aufgenommen. Diese TL beinhaltet alle zur Zeit geltenden, auf unsere Produkte
zutreffenden internationalen Regelungen, Gesetze sowie Verbotslisten unsere Kunden
und wird kontinuierlich überprüft. Rittal fordert eine verbindliche Bestätigung zu deren
Einhaltung von allen Lieferanten ein. Bis dato sind alle Rückmeldungen negativ und uns
liegen somit auch keine Informationen über eine Verwendung von Stoffen der SVHC
Liste vor.
Bei allen Neuteilen wird die Einhaltung der TL als Teil der Freigabe im Rahmen der
Bemusterung überprüft.
-
Zusätzlich führen wir stichprobenartig an ausgewählten Materialien / Teilen chemische
Analysen durch und überprüfen somit zusätzlich die Einhaltung unserer Forderungen.
Aufgrund der oben aufgeführten Informationen und Aktivitäten liegen uns zur Zeit keine
Hinweise vor, die auf eine Verwendung von im Rahmen der REACH oder anderer gesetzlicher
Regelungen bzw. laut unserer TL verbotenen Stoffe hindeuten.
Sollten unsere Überprüfungen bzw. Informationen unserer Lieferanten auf eine Verwendung
verbotener Stoffe hindeuten, werden wir umgehend Alternativen prüfen und Sie, unsere
Kunden, aktiv informieren.
Dies bedeutet, dass unsere Produkte sowie die von uns als Händler in Verkehr gebrachten
Zubereitungen nach heutigem Stand den Forderungen der REACH entsprechen.
Sollte Ihre Anfrage zu Stoffverboten über die in unserer technischen Lieferbedingung
enthaltenen Stoffe hinausgehen, werden wir diese im Rahmen unserer regelmäßigen Updates
überprüfen und gegebenenfalls in unserer Liste ergänzen.
Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir einzelne Bestätigungen zu
Inhaltsstoffen nicht beantworten können.
Herborn, November 2009
Rittal GmbH & Co. KG
Qualitätsmanagement
|
| Sicherheitsdatenblätter |
|
|
| |
| Download |
|
|
|