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» Selbstauskunft Ozon
» BattG Batteriegesetz
AA-TL035 Rittal Verbots- & Deklarationsliste
» Verbots- und Deklarationsliste
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» Lieferantenerklärung
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WEEE & RoHS
Selbstauskunft zu den EU-Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) und zu Stoffverboten (RoHS-Richtlinie), umgesetzt im deutschen ElektroG.
Ausführliche technische und juristische Prüfungen dieser Bestimmungen haben ergeben, dass die Rittal GmbH & Co. KG vom Anwendungsbereich des ElektroG nicht erfasst ist.
WEEE-Richtlinie Die Rittal GmbH & Co. KG ist kein Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG. Rittal-Produkte werden zur Weiterverarbeitung verkauft, sind Bestandteile ortsfester industrieller Großanlagen oder Bestandteile von Gebäudeinstallationen.
RoHS-Richtlinie Obwohl die Rittal GmbH & Co. KG nicht vom Anwendungsbereich des ElektroG betroffen ist, erfüllt sie die Anforderungen der RoHS-Richtlinie. Alle Rittal-Standardprodukte werden RoHS-konform produziert.
Rittal verpflichtet zudem seine Lieferanten, die Schadstoffbegrenzungen für Produkte im Verwendungsbereich der Elektro- und Elektronikgeräte gemäß §5 ElektroG einzuhalten.
» Selbstauskunft Compliance RoHS
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REACH
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Was ist REACH?
Registrierung, Evaluierung, Autorisierung (Freigabe) von Chemikalien steht für eine neues
Chemikalienrecht innerhalb der EU.
Kernaspekte sind:
- Eindeutige Regelung der Registrierung und Zulassung von „Chemikalien“. Alle „Stoffe“ ( Chemikalien ) ab einer Jahrestonne Produktion / Import müssen von den Herstellern / Importeuren registriert werden. Die Registrierung erfolgt ausschließlich bei der Europäischen Chemieagentur ( EchA).
- Umkehr der Beweislast auf den Hersteller von „Chemikalien“. Der Hersteller hat seine Kunden „aktiv“ über eine Verwendung von „bedenklichen Stoffen“ im Sinne der REACH zu informieren bzw. Alternativen anzubieten. Dies bedeutet, dass Rittal durch seine Lieferanten „aktiv“ informiert werden muss und Rittal dann seine Kunden „aktiv“ zu informieren hat.
- No Data - No Market (keine Registrierung – keine Vermarktung)
» REACH Kundeninformation
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Selbstauskunft Ozon
Die Klimatisierungsprodukte der Fa. Rittal erfüllen die Ozon VO - Verordnung (EG) Nr. 1005/2009.
Die von uns eingesetzten Kältemittel sind FCKW-freie HFC-Kältemittel. Sie besitzen keine Chloranteile und haben ein Ozonabbaupotential (ODP) von Null.
Im Einzelnen setzt Rittal folgende Kältemittel ein:
Diese Kältemittel fallen nicht unter die durch die Ozon VO - Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 geregelten Stoffe und gehören auch nicht zur Gruppe der Halone. Folgende Produkte der Fa. Rittal sind mit Kältemittel befüllt:
- Schaltschrank-Kühlgeräte (R134a)
- Klimatüren, -schränke, -seitenwände (R134a)
- Rückkühlanlagen (R134a, R407C oder R410A)
Weitere Informationen über die von Rittal verwendeten Kältemittel entnehmen Sie bitte den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern.
» Selbstauskunft Ozon-Verordnung
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» Sicherheitsdatenblätter
BattG Batteriegesetz: Kundeninformation zur Rücknahme von Industriebatterien
Die Firma Rittal GmbH & Co. KG ist nur in seltenen Fällen Erst-Inverkehrbringer von Industriebatterien. Grundsätzlich nimmt Rittal vertriebene Batterien an den Lieferzentren bzw. am Hauptsitz unentgeltlich zurück. Bedingt durch die Größe der Firma kann es unterschied- liche Einzelfall-Regelungen geben, die entweder die Rücknahme und Verwertung der Batterien durch beauftragte Firmen oder diesbezügliche vertragliche Vereinbarungen mit Kunden beinhalten.
» Kundeninformation zur Rücknahme von Industriebatterien
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| Sicherheitsdatenblätter |
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